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VWL Vermögenswirksame Leistungen
Dies ist eine Form der Vermögensbildung für Arbeitnehmer. Vermögenswirksame Leistungen werden tariflich oder per Arbeitsvertrag vereinbart und vom Arbeitgeber ausgezahlt. Die Höchstgrenze liegt bei 480 € im Jahr bzw. 40 € im Monat. Die Sparformen sind vom Gesetzgeber vorgegeben. In Frage kommen z.B. Bausparverträge, Aktienfonds und Lebensversicherungen. Wichtig ist, dass es sich um langfristige Anlagen handelt. Zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen hat ein Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage bzw. Wohnungsbauprämie.
Einmalanlagen – Sparpläne
Immer größer, umfangreicher und sensibler wird das Thema der Wertpapierveranlagung. Die äußeren Einflüsse auf jegliche Veranlagung, die verschiedensten Meinungen diverser Experten, wieder neue Fachbegriffe im bereits schon dichten Wertpapierlexikon ... Mit all diesen und vielen weiteren Informationen werden wir täglich konfrontiert! Daher ist es vor allem für Sie, als Besitzer von Wertpapieren der weltweit besten und renommiertesten Gesellschaften von Wichtigkeit, zu wissen, wer Ihnen für jegliche Fragen zu Ihrer Veranlagung kompetent und umfassend zur Seite steht. Wir stellen uns dieser Herausforderung!
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